Schutzrechtsverletzungen
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
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Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes, das für den Dienstanbieter zur kostenpflichtigen Abmahnung führt, entspricht nicht wirklichem oder mutmaßlichem Willen des Schutzrechtinhabers.
Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus. (Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme werden im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Unberechtigte Abmahnungen und/oder Unterlassungserklärungen werden ggf. mit einer negativen Feststellungsklage erwidert.)